Für den Inhalt verantwortlich: Peter Horngacher  erstellt: 13.02.2013        Änderung: 04.11.2023

.05.2014

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30.09.2015

Regionalversammlung - Beschluss von 41 Vorrang-gebieten zur Windkraftnutzung



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3-jährige Windmessung ist ab-geschlossen (Juni 2017).

Messergebniss: 5,2 m/s in 140 m üG


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ZDF Sendung zur Bürger-beteiligung am 19.07.2014

Hier geht’s zum Sendebeitrag.

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Neue Stellungnahme vom LRA Esslingen - 11.08.2015


Landratsamt Esslingen stellt keine Änderung des LSG „Schurwaldrand Altbach-Plochingen-Reichenbach“ in Aussicht.



Flugsicherung

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Deutsche Flugsicherung DFS


Die Deutsche Flugsicherung DFS hat zur Teilfortschreibung des Regionalplans Wind in Bezug auf ES-03 eine Stellungnahme abgegeben. Leider nicht was wir erwartet hatten.


Der Kerninhalt besagt (E-Mail von Hr. Kiwitt am 17.12.2013):


Gebiet Ost - Waldschenke Richtung Stumpenhof - liegt innerhalb des Verfahrensgebietes für Instrumentenanflug – Hindernishöhen sind dort auf 670m ü. NN zu begrenzen

„Genaue Aussagen dazu können im Genehmigungsverfahren bzw. im Rahmen einer Voranfrage über die Luftfahrtbehörde mit den exakten Strandorten und den damit verlässlichen Höhen getätigt werden“
Nach unseren Berechnungen kommen damit in den besonders windhöffigen Höhenlagen Anlagen mit einer max. Gesamthöhe von bis zu 220 m in Betracht.


Im Gebiet West - Waldschenke Richtung Jägerhaus - gilt dies entsprechend, wobei die max. Hindernishöhe hier 620 m ü. NN beträgt. Übertragen auf die Anlagenhöhe bedeutet dies max. 140 m  


In Bezug auf den Teil West werden zudem Konflikte mit dem Segelfluggelände Jägerhaus angeführt – eine weitere Vertiefung dieser Thematik mit der Luftfahrtbehörde wird dem Verband Region Stuttgart als Planungsträger empfohlen.  



Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung  BAF  (zuständig für technische Anlagen)  Flyer BAF


Um das Drehfunkfeuer des Stuttgarter Flughafens gilt laut BAF ein Schutzradius von 15 km in Bezug auf Windkraftanlagen. Das Vorranggebiet ES-03 liegt vollkommen innerhalb dieser Schutzzone.


Hier die Antwort auf unsere Anfrage  - 01.04.2014


zur Ausweisung des von Ihnen genannten Windvorranggebietes ES-03 wurde das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung von der Region Stuttgart als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der

Aufstellung des Regionalplans beteiligt.

Zu dem Vorranggebiet ES-03 hatten wir mitgeteilt, dass das Gebiet im Anlagenschutzbereich der Navigationsanlage DVOR Stuttgart belegen ist, und dass es durch die Errichtung von Bauwerken

zur Störungen dieser Flugsicherungseinrichtung kommen kann.

Aufgrund dieser Tatsache haben wir empfohlen das Windvorranggebiet nicht auszuweisen, das es zu Einschränkungen bei Anzahl und Höhe der Windkraftanlagen kommen kann.

Auf die Entscheidung der Region Stuttgart zur Ausweisung des Vorranggebiets haben wir jedoch keinen Einfluss.

Bislang sind uns noch keine Anfragen zur Errichtung von Bauwerken in dem genannten Bereich vorgelegt worden.

Sollte es zu solchen Anfragen kommen wird in einer Einzelfallprüfung untersucht, ob es zur Störung von Flugsicherungseinrichtungen kommen kann.

Die Anlagenschutzbereiche um Flugsicherungseinrichtungen stellen keine "Verbotszone" für Windkraftanlagen dar.

Für den Fall, dass Störungen prognostiziert werden, dürfen die Bauwerke nach § 18a LuftVG nicht errichtet werden.

Der Ablauf der Prüfung zu den Belangen des Schutzes der Flugsicherungseinrichtungen vor Störungen durch die Errichtung von Bauwerken ist im § 18a LuftVG geregelt.

Hieraus geht hervor, dass die Abmessungen der Anlagenschutzbereiche von den zuständigen Flugsicherungsorganisationen festgelegt werden. Grundlage hierfür ist das ICAO EUR DOC 015,

Abweichungen sind jedoch aus betrieblichen Gründen möglich.

Weitere Informationen zur Problematik des § 18a LuftVG können im Rahmen unseres Internetauftritts unter www.baf.bund.de abgerufen werden.

Die Belange der §§ 12-14 LuftVG zur Hindernisfreiheit in der Nähe von Flughäfen werden von den jeweils zuständigen Luftfahrtbehörden der Länder wahrgenommen.

Bauwerke die eine Höhe von 100 m über Grund überschreiten sind grundsätzlich bei diesen zur Genehmigung vorzulegen.



MVI stoppt aus Sicherheitsgründen die 15 angefragten WKA-Standorte


Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur MVI, hat am 18.12.2014 den so geplanten Windpark ES-03 vor Aichwald aus Sicherheitsgründen gestoppt. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung BAF hat alle 15 angefragten WKA-Standorte nach Einzelprüfung abgelehnt.

Es kam durchaus nicht überraschend, wie jetzt teilweise behauptet wird, denn die Projektträger und die politisch Verantwortlichen wussten von Anfang an, dass diese Standorte in der Einflugschneise ein Sicherheitsrisiko sind.

Sehr überrascht waren wir allerdings, über die Presse zu erfahren, dass 15 Anlagenstandorte angefragt wurden, obwohl bisher immer nur von 10 Anlagen die Rede war. Dies wirft einen Schatten auf die Dialoggespräche und die viel gepriesene Transparenz.

Diese bis zu 15 Windkraftanlagen würden für uns Aichwalder eine erheblich höhere Belastung bedeuten. Unter diesen Voraussetzungen ist es kaum möglich, einen gesundheitlich unbedenklichen Abstand der Windkraftanlagen zu unseren Häusern einzuhalten. Der Schurwald, unsere grüne Lunge und Feinstaubfilter, würde erheblich mehr geschädigt.

Die Entscheidung des MVI zeigt, dass die Sicherheit des Flugverkehrs oberste Priorität hat, da es hier um die Sicherheit des Luftverkehrs und der Anwohner geht.

Eine richtig gestaltete Energiewende kann und muss auf solche Standorte mit hoher Problemkomplexität in Einflugschneisen verzichten können.

Die klare Ablehnung der 15 angefragten Standorte mit 200 m hohen WKA hätte das Aus für den geplanten Windpark bedeuten müssen. Nach unseren Informationen wird das Projekt, trotz aller bekannten Sicherheitsbedenken weiter vorangetrieben, mit kleineren Anlagen und veränderten Standorten.

Dabei wissen die Projektträger sehr wohl, dass es nicht nur auf die Anlagenhöhe ankommt, sondern dass vor allem die Störung des Drehfunkfeuers zum Problem für die Navigation der Flugzeuge werden kann. Da ändern auch kleinere Anlagen nichts an der Problemstellung.

Nach Angabe der Projektträger sind kleinere Anlagen, als die geplanten Nordex N117 auf diesem Standort hier nicht wirtschaftlich. Der so schon marginale Beitrag zur Energieversorgung würde drastisch sinken.

Die Projektträger und die politisch Verantwortlichen der Stadt Esslingen, der Region und dem Land versuchen nun maximalen Druck auf das BAF auszuüben, um den Windpark trotz aller Sicherheitsbedenken genehmigt zu bekommen.


SICHERHEIT IST NICHT VERHANDELBAR