Für den Inhalt verantwortlich: Peter Horngacher  erstellt: 13.02.2013        Änderung: 04.11.2023

.05.2014

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30.09.2015

Regionalversammlung - Beschluss von 41 Vorrang-gebieten zur Windkraftnutzung



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Windmessmast

3-jährige Windmessung ist ab-geschlossen (Juni 2017).

Messergebniss: 5,2 m/s in 140 m üG


Abstand wahren                                               Akzeptanz erreichen

Impressum

ZDF Sendung zur Bürger-beteiligung am 19.07.2014

Hier geht’s zum Sendebeitrag.

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Neue Stellungnahme vom LRA Esslingen - 11.08.2015


Landratsamt Esslingen stellt keine Änderung des LSG „Schurwaldrand Altbach-Plochingen-Reichenbach“ in Aussicht.

Planungsausschusssitzung vom 16.09.2015


ES-03 Weißer Stein wird verkleinert und trotz zu niederem Windaufkommen weitergeführt

WN-32 aus der Planung genommen


Wir freuen uns, dass WN-32 Karlstein aus der Planung genommen worden ist und die Aichelberger aufatmen können.w


Das Landratsamt Esslingen hat im August 2015 auf Grund der veröffentlichten schwachen Windmessergebnisse einer Umwidmung des Landschaftschutzgebietes nicht zugestimmt. Darauf wurde das Vorranggebiet ES-03 um das Landschaftschutzgebiet von 260 ha auf 144 ha verkleinert. Wir sind froh darüber, dass wir zusammen mit der Gemeinde Aichwald erreicht haben, dass dieses Landschaftschutzgebiet  komplett erhalten bleibt. Das Landschaftschutzgebiet befindet zwischen der Straße Esslingen - Baltmannsweiler und Stumpenhof. Bitter für uns Aichwalder ist jedoch, dass sich das gesamte restliche Vorranggebiet  ES-03 nun vor Aichschieß konzentriert.

Das schlechte Windmessergebnis von knapp 5 m/s in 140m über Grund (4,7 m/s in 100 m über Grund) liegt weit unter der vom Land BW vorgegebenen Mindestwindgeschwindigkeit von 5,3 m/s in 100 m über Grund für Vorranggebiete.

Verwunderlich war für uns, dass bei der Planungsausschusssitzung die reellen Windmessergebnisse von den Grünen, den Freien Wählern, der SPD und den Linken einfach beiseitegeschoben wurden. Eine der absurden Begründungen dafür war, dass alle Gebiete, ob gemessen wurde oder nicht, nach den erwiesenermaßen oft fehlerhaften Angaben des Windatlasses BW gleich behandelt werden sollen.

ES-03 hat laut Windatlas eine Windhöffigkeit von bis zu 6 m/s – gemessen wurde 4,7 m/s.

Ein weiteres Argument war, dass man nicht wisse mit welchem Messverfahren gemessen wurde und ob die Messinstrumente überhaupt geeicht und zulässig sind.  

Des Weiteren sei es nur eine punktuelle Messung und könne nicht auf die Fläche übertragen werden.

Der Windmessmast steht in einem kleinen Gebiet, das laut Windatlas eine Windhöffigkeit von 5,75 bis 6m/s aufweisen soll. Die restliche Fläche des verbliebenen VRG ES-03 liegt laut Windatlas bei 5,5 bis 5,75 m/s. Wo da der Wind herkommen soll ist ein politisches Wunder.

Wohl wissend, dass das Gebiet nicht wirtschaftlich entwickelt werden kann, will man es aus ideologischen Gründen dennoch anbieten. Man hofft so, dass z.B. Bürgerwindgenossenschaften, die auch rote Zahlen in Kauf nehmen, sich hier engagieren, um der „guten Sache“ zu dienen. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Schaden für Anwohner und Natur entsteht.

Wir fordern von der Regionalversammlung am 30.09.2015 die gemessenen Windmessergebnisse zu akzeptieren und ES-03 aus der Planung zu nehmen.


Regionalplanung der Region Stuttgart

Nach oben (übergeordnet)

Teilfortschreibung des Regionalplans zur Windkraftnutzung

Auf Grundlage des Windatlasses des Landes Baden-Württemberges hat der Verband Region Stuttgart im Juli 2012 einen Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans mit 96 Vorranggebieten vorgelegt. Nach Prüfung aller Stellungnahmen sind noch 85 Vorranggebiete übrig. Davon 54 unverändert, 23 verändert und 8 Standorte sind neu hinzugekommen. Im Juli 2013 wurde entschieden das Beteiligungsverfahren fortzusetzen.

Für Aichwald entscheidend sind die Gebiete ES-03 Weißer Stein und WN-32 Karlstein. Die Stadt Weinstadt hat in einem Schreiben vom 04.03.2013 und 17.09.2013 mitgeteilt, dass das Vorranggebiet WN-32 nicht weiter verfolgt werden soll.

Die Vorranggebiete ES-01 Burgstall (16,5 ha) und ES-03 Weißer Stein (148,2 ha) wurden zusammen-gelegt und um 104 ha vergrößert. Die neue Bezeichnung ist ES-03 Weißer Stein.

Hier eine Zusammenfassung der Steckbriefe der alten und des neuen Vorranggebietes. Steckbriefe

Die Auswertungen des Beteiligungsverfahrens und die Erstellung von Gutachten sind noch im Gange. Ende 2014 kann nach jetzigem Wissenstand mit einer Entscheidung gerechnet werden.



Regionalversammlung 30.09.2015

Beschluss von 41 Vorranggebieten für die Windkraftnutzung, davon 7 auf dem Schurwald


ES-03 Weißer Stein wird auf 144 ha verkleinert und trotz zu schwachem Windaufkommen als Vorranggebiet zur Windkraftnutzung ausgewiesen

WN-32 Karlstein entfällt


Wohl wissend, dass das ES-03 nicht wirtschaftlich entwickelt werden kann, hat die Mehrheit der Mitglieder der Regionalversammlung Stuttgart  das Gebiet mit 45 zu 39 Stimmen als Vorranggebiet beschlossen.  Das schlechte Windmessergebnis von knapp 5 m/s in 140 m über Grund (4,7 m/s in 100 m über Grund) liegt weit unter der vom Land BW vorgegebenen Mindestwindgeschwindigkeit von 5,3 m/s in 100 m über Grund für Vorranggebiete.

Hr. Kiwitt von der Verwaltung und auch Hr. Hesky von den Freien Wählern betonten, dass einige ausgewiesene Vorranggebiete bei den nachgelagerten Verfahren aus Gründen, wie z.B. zu geringer Windhöffigkeit, Flugsicherung, Wetterradar, usw. nicht entwickelt werden können. Für das VRG ES-03 waren diese Ausschlusskriterien schon vor der Abstimmung allen Regionalräten bekannt. Ausser von der Fraktion der CDU und FDP wurden diese Fakten einfach ignoriert.

Leider hat bei der Mehrheit  der Entscheidungsträger die Ideologie über den Sachverstand gesiegt.

Im Juli 2015 hat Oberbürgermeister Dr. Zieger das AUS für den geplanten Windpark auf ES-03 wegen zu schwachem Windaufkommen verkündet. Wir fragen uns, was ihn und Hr. Wallbrecht (1. Bürgermeister in Esslingen) dazu bewogen hat, trotz allem für die Ausweisung von ES-03 zu stimmen.

Steht dahinter die Hoffnung, dass eine Bürgergenossenschaft aus ideologischen Gründen, ohne wirtschaftlichem Interesse das Gebiet entwickelt. Die Stadt Esslingen könnte somit die klamme Kasse mit Pachterträgen auffüllen. Gewerbesteuereinnahmen sind bei diesen Windverhältnissen mit Sicherheit nicht zu erwarten. Sicher ist jedenfalls, dass ein nicht mehr gut zu machender Schaden an der Natur angerichtet würde. Wenn man bedenkt, dass pro Windkraftanlage im Wald ca. 1 ha gerodet werden muss, je nach Baumbestand um die 1000 Bäume gefällt, die wir dringend als grüne Lunge benötigen, sieht man den immensen Schaden der entsteht.

Wir werden auch in Zukunft die weitere Entwicklung genau verfolgen um Anwohner und Natur zu schützen.

Auszug aus Gebietskarte Verband Region Stuttgart


ES-03 Burgstall/Kaiserstraße/ Weißer Stein (144 ha)

Esslingen/Aichwald

ES-02 Sümpflesberg (28 ha)

Uhingen/Ebersbach

WN-33 Nonnenberg (55 ha)

Weinstadt

WN-34 Goldboden (16 ha)

Winterbach/Baltmannsweiler

WN-35 Kaiserstraße (74 ha)

Schorndorf

GP-01 Adelberg/Kaiserstraße (33ha)

Adelberg/Plüderhausen

GP-03 Weinstraße   (29 ha)

Schorndorf, Wangen



Auszug aus RNK ES-03 Verband Region Stuttgart


ES-03 Burgstall/Kaiserstraße/ Weißer Stein (144 ha)

Esslingen/Aichwald