Für den Inhalt verantwortlich: Peter Horngacher  erstellt: 13.02.2013        Änderung: 04.11.2023

.05.2014

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30.09.2015

Regionalversammlung - Beschluss von 41 Vorrang-gebieten zur Windkraftnutzung



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Windmessmast

3-jährige Windmessung ist ab-geschlossen (Juni 2017).

Messergebniss: 5,2 m/s in 140 m üG


Abstand wahren                                               Akzeptanz erreichen

Impressum

ZDF Sendung zur Bürger-beteiligung am 19.07.2014

Hier geht’s zum Sendebeitrag.

Mitgliedschaft bei Pro Aichwald


Neue Stellungnahme vom LRA Esslingen - 11.08.2015


Landratsamt Esslingen stellt keine Änderung des LSG „Schurwaldrand Altbach-Plochingen-Reichenbach“ in Aussicht.


Wir über uns

Die Bürgerinitiative „Pro Aichwald“ ist eine Gruppe von Aichwalder Bürgern, die sich zusammengeschlossen haben, um den geplanten Windpark vor unserer Haustür auf einem für die Bürger akzeptablen Abstand zu halten.

Aichwald selbst hat keine ausgewiesenen Flächen für Windkraftanlagen. Esslingen jedoch plant einen Windpark direkt an unserer Grenze. Die Pläne zeigen, dass er auf 400 - 500 m an unsere Wohngebiete heranreicht.

Die Gemeinde Aichwald lehnt mit der Entscheidung vom 16.03.2015 den Windpark wegen hoher Sicherheitsbenken ab.

In Sachsen-Anhalt gilt eine Abstandsempfehlung bei Windkraftanlagen über 100 m Nabenhöhe von 10mal die Gesamthöhe der Anlage (Quelle: Überblick zu den landes-planerischen Abstandsempfehlungen BMU von 2012). Das würde für uns einen Mindestabstand von ca. 2000 m bedeuten. Sachsen-Anhalt hat schon viel Erfahrung mit WKA gesammelt und empfiehlt diesen Abstand sicher nicht ohne Grund.

Sachsen und Bayern erwägen diese Abstandsregelung einzuführen.

Bayern hat im November 2014 die Abstandsregel von 10mal der Spitzenhöhe einer Windkraftanlage zur Wohnbebauung eingeführt.

Warum schließt sich Baden-Württemberg dieser Empfehlung nicht an? Und warum kämpfen unsere Politiker um jeden Meter, den sie an unsere Ortschaften heranrücken können, statt im Konsens mit den Bürgern vernünftige Lösungen zu suchen?


Unsere Forderungen:


Bei einer Anlagenhöhe von 100 m - 1000 m Mindestabstand

Bei einer Anlagenhöhe von 180 m - 1800 m Mindestabstand


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